Unterrichtsgeldordnung

 
Ermäßigungen*  

jedes weitere Familienmitglied

(die Reihenfolge des Unterrichtsbeginns ist maßgeblich; eine neue Reihenfolge entsteht
auch bei Fachwechsel oder Wiedereinstieg)

– 25 %
BAföG-Bezieher/innen – 35 %

Bezieher/innen von Arbeitslosengeld, Leistungen nach SGB XII und SGB II
Einzelunterricht 25 min.
Einzelunterricht 50 min.

alle anderen Unterrichtsangebote
– ohne Familienermäßigung

– nur für Schüler/innen mit Hauptwohnsitz
   in Wiesbaden oder Taunusstein

 

 
– 40 %
– 30 %

– 50 %

Zuschläge  
Aufnahmebeitrag für jede/n neue/n Schüler/in 10,00 €

Auswärtigenzuschlag

– für Schüler/innen die ihren ersten Wohnsitz
   nicht in Wiesbaden haben

+ 25 %

Erwachsenenzuschlag

– für Schüler/innen ab dem 21. Lebensjahr**

+ 30 %

Gültig ab 01.01.2011

 

 

 

* Sozialermäßigungen werden pro Schüler/in nur für
ein Unterrichtsfach gewährt

** entfällt auf Nachweis bei Auszubildenden, Studenten
Zivil-/Wehrdienstleistenden – bis zum 27. Lebensjahr


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